IfT Institut für Talententwicklung GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Roderich Stintzing
Einzelprokura: Rikke Becker
Anschriften:
Büro Berlin:
Marienburger Straße 1· 10405 Berlin
Tel.: 030 / 405 77 12 50 · Fax: 030 / 405 77 12 59
Büro Flensburg:
Rote Straße 19 · 24937 Flensburg
Tel.: 04 61 / 182 48 80 · Fax: 04 61 / 182 48 77
info(at)if-talent.de
www.erfolg-im-beruf.de
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg - HRB 136611 B
Zweigniederlassung: Flensburg
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE151354413
Büros/Mitarbeiter in den Städten/Regionen Berlin (Hauptsitz), Bielefeld, Bremen, Braunschweig, Bonn, Chemnitz, Cottbus, Dessau-Roßlau, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Flensburg, Frankfurt (Main), Frankfurt (Oder), Friedrichshafen, Gelsenkirchen, Gießen, Hamburg, Hannover, Hof, Kassel, Kiel, Leipzig, Lübeck, Lüneburger Heide (Lüneburg), Mannheim, München, Neubrandenburg, Neumünster, Nürnberg, (Neu-)Ulm, Prenzlau, Regensburg, Rheine, Rostock, Saarbrücken, Schwerin, Stuttgart, Trier, Unterelbe und Würzburg.
Anschriften unter der Rubrik: Das IfT-Team.
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AGB für die Kunden der IfT Institut für Talententwicklung GmbH
(Stand: 9. November 2011)
§ 1 - Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für die Erbringung von Leistungen im Rahmen der von uns organisierten Fachmessen und -tagungen und sonstigen Veranstaltungen (bspw. "parentum") sowie im Rahmen der von uns veröffentlichten berufsorientierenden Publikationen nach Maßgabe des zwischen uns und unserem Kunden geschlossenen Vertrags.
(2) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.
§ 2 - Erfüllungs- und Zahlungsort
Soweit sich aus dem Vertrag nichts gegenteiliges ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Flensburg.
§ 3 - Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Die Preise und Zahlungsfristen ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung unserer Dienstleistungen und Produkte. Alle Preise werden - soweit nicht anders angegeben - netto ausgewiesen und gelten zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang sind wir berechtigt, den Kunden bis zum vollständigen Rechnungsausgleich von der Nutzung der Standfläche auszuschließen, die Versorgung mit Serviceleistungen (z.B. Stromversorgung) zurückzuhalten.
(3) Aufrechnungsrechte stehen unseren Kunden nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
§ 4 - Vorzeitige Beendigung des Vertrages
(1) Wird nach verbindlicher Anmeldung für eine Messeteilnahme oder nach erfolgtem Vertragsabschluss über eine Messeteilnahme auf Veranlassung des Kunden ausnahmsweise von uns ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt von der Messeteilnahme zugestanden, steht uns ein Anspruch auf die folgenden Stornierungspauschalen gegen den Kunden zu:
a) Stornierung vor Beginn der Schulbesuche und vor Drucklegung des Messeführers: 40% des Teilnahmepreises,
b) Stornierung nach Beginn der Schulbesuche und/oder nach Drucklegung des Messeführers: 75% des Teilnahmepreises,
c) Stornierung 4 Wochen oder weniger vor der Messe: 100% des Teilnahmepreises.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen des IfT, bei denen wir keine Schulbesuche und keine Messeführer mit Ausstellerdarstellung anbieten (bspw. "parentum"), unter Maßgabe der folgenden Stornierungspauschalen:
a) Mehr als fünf Monate vor der Veranstaltung: 40% des Teilnahmepreises,
b) mehr als einen Monat vor der Veranstaltung: 75% des Teilnahmepreises,
c) einen Monat oder weniger vor der Veranstaltung: 100% des Teilnahmepreises.
(3) Für Kündigungen von Aufträgen nur für Druckpublikationen (bspw. Anzeigen in Messeführern) ohne Messebesuch können wir je nach Zeitpunkt der Kündigung die unten angegebenen Anteile der vereinbarten Vergütung fordern:
a) Mehr als zwei Monate vor geplanter Drucklegung einen Anteil von 40% der vereinbarten Vergütung,
b) mehr als zwei Wochen vor geplanter Drucklegung einen Anteil von 75% der vereinbarten Vergütung,
c) zwei Wochen oder weniger vor geplanter Drucklegung die volle Vergütung.
(4) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt in den Fällen des Abs. 1 bis 3 vorbehalten.
(5) Unbeschadet des Rechts zur Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche sind wir befugt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
§ 5 - Vorbehalte
(1) Wir sind berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Arbeitskampf, höhere Gewalt) nach billigem Ermessen zu verlegen (Veranstaltungsort und/oder -datum), zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Gleiches gilt, wenn uns die Veranstaltungsräume aus anderen, von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden.
(2) Wir sind auch berechtigt, von der Durchführung der Veranstaltung nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Aussteller Abstand zu nehmen, wenn uns die wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht gesichert erscheint.
(3) In den Fällen der Abs. 1 und 2 entfallen bei Absage die wechselseitigen Leistungsverpflichtungen der Vertragspartner; Ansprüche auf Erstattung bereits getätigter Aufwendungen, Minderung oder Schadensersatz können aus der Absage, Verlegung, Kürzung oder Schließung nicht hergeleitet werden. Im Falle einer Absage werden wir jedoch etwaige bereits an uns erfolgte Zahlungen des Kunden für Leistungen, die im Zeitpunkt der Absage noch nicht erbracht sind, zurückerstatten.
§ 6 - Platzierung des Standes, Zusatzleistungen
(1) Die Platzierung der (Messe- oder Veranstaltungs-)Stände erfolgt durch uns nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der räumlichen Situation sowie - soweit möglich - des Ausstellungsschwerpunktes des Kunden.
(2) Die Erfüllung sämtlicher zusätzlicher Serviceleistungen (z.B. Strom, Internet, größere Standfläche, zusätzliche Seiten in Publikationen/Messeführern) erfolgt vorbehaltlich und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
§ 7 - Nebenabrede für Aussteller
(1) Die Aussteller unserer Messen und weiteren Veranstaltungen versichern, an ihrem Messestand ausschließlich Personalgewinnung und Personalmarketing zu betreiben. Sonstige Aktivitäten wie Produktwerbung, Vertrieb von Dienstleistungen und Akquisition anderer Aussteller sind nicht gestattet. Abweichungen davon sind ausdrücklich schriftlich mit uns zu vereinbaren. Bei Verstoß sind wir berechtigt, den jeweiligen Aussteller ohne Kostenerstattung von der Messe/Veranstaltung auszuschließen; weitergehende Forderungen unsererseits bleiben davon unberührt.
(2) Eine Nutzung der gebuchten Stände für weitere Unternehmen, sei es im Wege von Gemeinschaftsständen, durch Beratung zu einzelnen Kammer- oder Verbandsmitgliedern oder auf ähnliche Weise, ist nur nach vorheriger Zustimmung unsererseits zulässig.
(3) Das Sammeln von Daten i.S.d. BDSG, etwa im Rahmen von Gewinnspielen, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und muss mit den gesetzlichen Vorgaben im Einklang stehen.
(4) Die Gestaltung des dem Kunden von uns zur Verfügung gestellten Standes obliegt dem Kunden. Dieser hat dabei sämtliche geltenden Sicherheitsbestimmungen, insbesondere zum Brandschutz und dem Freihalten der Rettungswege, zu beachten.
(5) Die Stände müssen während der Messe/Veranstaltung personell besetzt sein.
(6) Wir sind berechtigt, innerhalb der Abbaufrist nicht beseitigte Gegenstände auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Dabei sind wir nach billigem Ermessen berechtigt, diese ohne Ersatzverpflichtung zu entsorgen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
§ 8 - Internetverbindungen/-links
Wir stellen unseren Kunden möglicherweise im Rahmen der Internetpublikationen Verbindungen auf Drittseiten zur Verfügung. Für die entsprechenden Inhalte, deren Rechtmäßigkeit und Richtigkeit sind wir nicht verantwortlich. Insofern distanzieren wir uns vorsorglich von den dort angebotenen Inhalten.
§ 9 - Haftungsausschluss
(1) Wir übernehmen keine Obhutspflicht für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung.
(2) Im übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird sowie im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns, ist die die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(3) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen; dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs und insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sach- und sonstiger Vermögensschäden gemäß § 823 BGB. Ein Anspruch auf Mietminderung besteht nur, wenn eine Beseitigung von Mängeln der Mietsache fehlgeschlagen ist oder wir trotz angemessener Nachfristsetzung keinen Versuch auf Beseitigung der Mängel vorgenommen haben. Die vorgenannten Haftungsregeln gelten entsprechend für alle Leistungen, die von uns im Zusammenhang mit der Beteiligung des Kunden an der Veranstaltung erbracht werden.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 - Copyright
Alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Inhalten unserer Publikationen verbleiben bei uns. Der Nutzer darf die Inhalte nur zu eigenen Zwecken nutzen und ist nicht berechtigt, sie im Internet oder
auf sonstige Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, soweit nicht der Zweck dieser Inhalte dies gebietet. Die gewerbliche Vervielfältigung und der Weiterverkauf der Inhalte sind ausgeschlossen.
§ 11 - Ansprüche der Kunden, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Alle Ansprüche unserer Kunden gegen uns sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind, innerhalb von 12 Monaten.
(2) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Flensburg.