Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter/innen in Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.
Nach einem bzw. drei Jahren Berufstätigkeit sind Fortbildungsprüfungen zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt bzw. zum/zur Steuerfachwirt/ in möglich. Wer die Steuerfachwirtprüfung erfolgreich abgelegt hat, kann nach insgesamt sechs Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens die Steuerberaterprüfung absolvieren und damit den Weg in die Selbstständigkeit beschreiten. Nach acht Jahren praktischer Tätigkeit kann man auch ohne vorherige Fortbildungsprüfung zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden.
Deiner Karriere sind also – anders als in anderen freien Berufen – keine Grenzen gesetzt! Außerdem gibt es zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten von Studium und Beruf! Informiere dich an unserem Stand auf der vocatium!