Justizfachangestellte erledigen alle anfallenden Bürotätigkeiten und sind hierbei u. a. auch für die Aktenführung, Kostenberechnung, Überwachung von Fristen, Erteilung von Auskünften sowie Entgegennahme von Erklärungen und Anträgen zuständig. Im Strafprozess führen sie das Hauptverhandlungsprotokoll. Die Ausbildung findet in Ausbildungsgerichten und der Berufsschule statt.
Dipl.-Rechtspfleger/innen studieren an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen insgesamt 3 Jahre mit integrierter Studienpraxis. Als Rechtspfleger/in treffen sie gerichtliche Entscheidungen z. B. in Familien- und Betreuungsverfahren, in Grundbuchangelegenheiten, in Vereins- und Handelsregistersachen, auf der Insolvenzabteilung; sie führen Zwangsversteigerungsverfahren durch und vollstrecken Freiheitsstrafen. Rechtspfleger/innen sind bei ihren Entscheidungen nicht weisungsgebunden sondern entscheiden wie Richter unabhängig nach Recht und Gesetz.
Gerichtsvollzieher/in (LL. B.) als Studiengang ist bundesweit einzigartig. Er wird seit dem 01.09.2016 in Baden-Württemberg angeboten und dauert mit integrierter Studienpraxis insgesamt 3 Jahre. Gerichtsvollzieher/innen sind befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden – dabei sind sie ausschließlich an das Gesetz gebunden.