Für Schulabgänger/innen bietet die Justiz drei Berufsausbildungen an:
Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten (m/w/d):
Für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sind Justizfachangestellte unverzichtbar! Sie arbeiten im Team und sind für den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs verantwortlich.
Duales Studium zum/zur Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d):
Rechtspfleger/innen sind wie Richter/innen weisungsunabhängig und arbeiten eigenverantwortlich. Zu den Schwerpunkten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gehören beispielsweise: Familienverfahren, Zwangsversteigerungen, Grundbuchsachen und Strafvollstreckungen.
Duales Studium zum/zur Gerichtsvollzieher/in LL. B. (m/w/d):
Gerichtsvollzieher/innen sind befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden. Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix aus Büro- und Außendiensttätigkeiten.