Im Amtsgericht Siegburg werden die Justizfachangestellten ausgebildet. Beginn der Ausbildung ist jeweils der 1. August bzw. 1. September eines jeden Jahres. Die Ausbildungsdauer beträgt 2,5 Jahre.
Justizfachangestellte sind die Allrounder an Gerichten und Staatsanwaltschaften und die direkte Verbindung zwischen dem Gesetz und den Bürger/innen.
In der Ausbildung geht es neben den sozialen Kompetenzen insbesondere darum, die juristischen und organisatorischen Fähigkeiten zu fördern.
Die Auszubildenden erwerben vielfältiges Wissen – zum Beispiel über Büroorganisation, Informationsverarbeitung und Kommunikation in berufstypischen Situationen.
Außerdem lernen sie die Rechtsanwendung in Zivilverfahren, in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kennen.
- Justizfachangestellte/r**/***
- Voraussetzung: Fachoberschulreife
- Justizfachwirt/in**/***
- Voraussetzung: Fachoberschulreife
- Rechtspfleger/in***
- Voraussetzung: Fachhochschulreife
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Praktika: ja
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Jobs für Studierende: nein
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Bachelor-/Masterarbeiten: nein
Vorausgesetzter Schulabschluss:
*Berufsbildungsreife / erweiterte Berufsbildungsreife / Hauptschulabschluss / Mittelschulabschluss / Erster allgemeiner Schulabschluss
**Mittlerer Schulabschluss / Realschulabschluss / Fachoberschulreife
***Abitur / Fachhochschulreife