Unternehmen / Ausbildungsbetrieb:
Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)
Werden auch Sie als Lehrkraft #BerufsSaarländer (m|w|d)
Die Ausbildung als Lehrkraft erfolgt über den Vorbereitungsdienst:
Der Vorbereitungsdienst ist die nach einem Lehramtsstudium zur Vorbereitung auf die Ausübung eines Lehramtes abzuleistende Ausbildungszeit, welche im Saarland grundsätzlich auf 18 Monate ausgelegt ist. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt zum Schuljahresbeginn bzw. zum Schulhalbjahr (Bitte die entsprechende Bewerbungstermine (~6-4 Monate vor Beginn) beachten!
Die Lehramtsanwärter/innen (gehobener Dienst) bzw. Referendare/Referendarinnen (höherer Dienst) werden in der Regel als Beamte/Beamtinnen auf Widerruf bis zum Ende der Ausbildung eingestellt.
Der Vorbereitungsdienst wird mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen. Hierbei ist das Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen (Ministerium für Bildung und Kultur) eingebunden.
Im Saarland kann der Vorbereitungsdienst lehramtsbezogen an fünf Studienseminaren absolviert werden:
1. Primarstufe
2. Sonderpädagogik
3. Sekundarstufe I - Gemeinschaftsschulen
4. Sekundarstufe I/II - Gemeinschaftsschulen und Gymnasien
5. Berufliche Schulen
Als ausgebildete Lehrkraft bieten wir Ihnen:
- erfüllende Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
- Unterricht in allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulformen,
- berufliche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten,
- Möglichkeit der Verbeamtung als Lehrkraft (A 12) bzw. Studienrat/Studienrätin im Höheren Dienst (A 13) oder im gleichwertigen Angestelltenverhältnis,
- Angestelltenverhältnisse im TV-L bei Sprachförderlehrkräften und HSU-lern.
Kontakt
Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)
Adresse:
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681- 501-00
Anika Kessler
Ulrike Meiser
Frank Müller
Ansprechpartner*innen:
Sie finden uns auf der Saarlandseite unter der Rubrik BILDUNGSSERVER.
Kontaktformular
Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)
Voraussetzungen für Lehrkräfte:
1. Staatsexamen oder Bachelor verbunden mit konsekutivem Master of Education
Quereinstieg möglich im Bereich der Beruflichen Schulen (Bachelor mit konsekutivem Master im beruflichen Fach) bzw. im allgemeinbildenden Bereich (Gemeinschaftsschulen und Gymnasien) mit universitärem Abschluss in Informatik
Voraussetzungen für Sprachförderlehrkräfte/Lehrkräfte im herkunftssprachlichen Unterricht (HSU): u. a. DaF/DaZ-Qualifikationen und entsprechende Abschlüsse (z. B. Diplom-Übersetzer:in etc.)
Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)
Voraussetzungen für Lehrkräfte:
1. Staatsexamen oder Bachelor verbunden mit konsekutivem Master of Education
Quereinstieg möglich im Bereich der Beruflichen Schulen (Bachelor mit konsekutivem Master im beruflichen Fach) bzw. im allgemeinbildenden Bereich (Gemeinschaftsschulen und Gymnasien) mit universitärem Abschluss in Informatik
Voraussetzungen für Sprachförderlehrkräfte/Lehrkräfte im herkunftssprachlichen Unterricht (HSU): u. a. DaF/DaZ-Qualifikationen und entsprechende Abschlüsse (z. B. Diplom-Übersetzer:in etc.)