Studium/Ausbildung(m/w/d):
Die Ausbildung umfasst insgesamt fünf Jahre und untergliedert sich in zwei Phasen:
• eine dreijährige Ausbildung an einem der beiden Staatsinstitute in Bayreuth oder Freising
• und ein zweijähriger Vorbereitungsdienst in Ausbildungsseminaren (bereits mit Anwärtergehalt)
Es besteht die Möglichkeit, während der dreijährigen Ausbildung die fachgebundene Hochschulreife zu erwerben.
Generell kann jede Person die Ausbildung zum Förderlehrer bzw. zur Förderlehrerin absolvieren, die zum Ausbildungsbeginn:
• das 16. Lebensjahr vollendet hat,
• mindestens über einen mittleren Schulabschluss (gemäß Art 25 des BayEUG) verfügt
• und die Zulassungsprüfung am Staatsinstitut erfolgreich abschließt.
Bewerbungsschluss für das kommende Ausbildungsjahr (September bis Juli) ist jeweils der 15. Dezember des Vorjahres.