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(hrs) Die Unterschriften der wichtigen Fürsten des Deutschen Bundes unter die restriktiven "Karlsbader Beschlüsse" von 1819 waren gerade getrocknet, da setzte in den meisten Teilstaaten eine von Revolutionsangst getriebene Politik ein. Der österreichische Kaiser Franz und sein Kanzler Metternich begrenzten den Zugang zur Bildung ihrer Bürger, weil sie diese als böse und gefährlich ansahen.
"Ich will keine Gelehrten, sondern gute Untertanen", erklärte Kaiser Franz einer Gruppe von Lehrern, denen er 1821 in Laibach (heute: Ljubljana) eine Audienz gab. Er fuhr drohend fort: "Wer mir dient, muss nach meinen Anweisungen unterrichten. Wer dazu nicht fähig ist oder neue Ideen einführt, muss gehen, oder ich werde ihn aus dem Schuldienst entfernen."
Ein Edikt aus dem Jahr 1820 bestimmte, wie der britische Historiker Adam Zamoyski in seinem Buch "Phantome des Terrors" (München 2019, Seite 471) schreibt, "dass alle Vorlesungen von der Polizei mit angehört und auf Abweichlertum hin überwacht werden mussten." Lehramtsanwärter mussten in ihrer dreijährigen Probezeit den Nachweis erbringen, dass sie ihre Schützlinge "nicht zu feindseligem Verhalten gegen die öffentliche Ordnung oder zu ihrer Gefährdung anstachelten."
Wie Zamowski weiter ausführt, betrachtete das österreichische Staatsoberhaupt den Unterricht in Naturwissenschaften, Literatur und Geschichte "als per se gefährlich". Beispielsweise die Naturwissenschaften deshalb, "weil sie (...) mit der Heiligen Schrift in Konflikt standen, die Literatur, weil sie auch zur Lektüre von frivolen und verderblichen Büchern einlud, und die Geschichte, weil sie alle möglichen politischen Fragen aufwirft" (aaO, Seite 472).