Beratungsinstitution:
Rechtsanwaltskammer Köln

Vielseitige Ausbildung mit Zukunft

Rechtsanwaltsfachangestellte sind qualifizierte Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Unterstützung der Rechtsanwälte bei sämtlichen anfallenden Arbeiten. Sie sind aber nicht nur Assistenten, sondern auch eigenständige Sachbearbeiter, die die ihnen zugeschriebenen Dezernate verwalten.


Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach dem vorgegebenen Schulab-schluss. Bei Auszubildenden mit Fach- oberschulreife dauert die Ausbildung 3 Jahre, kann aber auf 2,5 Jahre ver- kürzt werden. Bei Auszubildenden mit Fachhochschulreife und Auszubil- denden, die bereits eine Ausbildung erfolgreich beendet haben, dauert die Ausbildung 2 Jahre und kann bei entsprechender Leistung auf 1,5 Jahre verkürzt werden.


Die RAK Köln empfiehlt folgende Ausbildungsvergütungen:
1. Ausbildungsjahr 1.000 Euro
2. Ausbildungsjahr 1.100 Euro
3. Ausbildungsjahr 1.200 Euro


Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten bieten sich viele neue Perspektiven. Rechtsanwaltsfachangestellte sind aufgrund ihrer vielseitigen Ausbildung nicht nur gefragte Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien, sondern auch in Unternehmen, wie z. B. Versicherungen, Banken etc.

Kontakt

Rechtsanwaltskammer Köln

Adresse:

Riehler Straße 30
50668 Köln

Georg Dick
Tel.: 0221 973010-22

Udo Schäfer
Tel.: 0221 973010-25

Ansprechpartner*innen:

Kontaktformular

Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Rechtsanwaltsfachangestellte/r*/**/***
  • gepr. Rechtsfachwirt/in
  • Praktika: ja
  • Jobs für Studierende: nein
  • Bachelor-/Masterarbeiten: nein

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Berufsbildungsreife / erweiterte Berufsbildungsreife / Hauptschulabschluss / Mittelschulabschluss / Erster allgemeiner Schulabschluss

**Mittlerer Schulabschluss / Realschulabschluss / Fachoberschulreife

***Abitur / Fachhochschulreife

Bildungs- und/oder Stellenangebote (m/w/d)

  • Rechtsanwaltsfachangestellte/r*/**/***
  • gepr. Rechtsfachwirt/in
  • Praktika: ja
  • Jobs für Studierende: nein
  • Bachelor-/Masterarbeiten: nein

Vorausgesetzter Schulabschluss:

*Berufsbildungsreife / erweiterte Berufsbildungsreife / Hauptschulabschluss / Mittelschulabschluss / Erster allgemeiner Schulabschluss

**Mittlerer Schulabschluss / Realschulabschluss / Fachoberschulreife

***Abitur / Fachhochschulreife